Geschichte der Ortenau


Satzung des Historischen Vereins für Mittelbaden e.V.

Hier können Sie die Satzung einsehen und herunterladen. - Stand 17. Januar 2023


Am 16. Oktober 2022 hat die Mitgliederversammlung des Historischen Vereins für Mittelbaden einer Satzungsänderung zugestimmt. Kernpunkt dieser Änderung ist die Neugestaltung des Präsidiums, wobei die drei Präsidenten gleichgestellte Amtsträger mit Ressortzuordnung in einem Team sind.


Die neue Satzung ist am 17. Januar beim Registergericht in Freiburg hinterlegt und von diesem genehmigt worden.

Hinweis zu den Familienmitgliedschaftsbeiträgen

Eine Mitgliedergruppe kann Familienmitgliedschaften beschließen und einrichten (§ 4 Absatz 3 Satzung des Historischen Vereins für Mittelbaden e.V.). Eine Familienmitgliedschaft umfasst zwei Erwachsene als Ehepaar mit ihren Kindern bis zum Alter von 18 Jahren. Beide Mitglieder einer Familienmitgliedschaft werden dem Gesamtverein gemeldet. Der reduzierte Mitgliederbeitrag für eine Familienmitgliedschaft an den Gesamtverein beträgt 34 Euro.

Gemeldet werden dem Gesamtverein beide Mitglieder einer Familienmitgliedschaft. Alle Kinder bis 18 Jahren sind ebenfalls Mitglieder, müssen aber nicht gemeldet werden.

Eine Familienmitgliedschaft erhält ein Jahrbuch.

(Beschluss auf der Gesamtvorstandssitzung vom 2. März 2024)

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